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Nun hat der Bundesfinanzhof (BFH) erneut mit Beschluss vom 28.10.2014 (Aktenzeichen: V B 92/14) seine Beurteilung bekräftigt, wonach Dinnershows als komplexe Leistungen aus kulturellen und kulinarischen Bestandteilen insgesamt dem allgemeinen Regelsteuersatz von 19% unterliegen.
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