In einem früheren (Direktlink) Beitrag befassten wir uns mit der umsatzsteuerlichen Beurteilung von sogenannten „Dinnershows“ und den dort durch den Bundesfinanzhof aufgestellten Grundsätzen.
Nun hat der Bundesfinanzhof (BFH) erneut mit Beschluss vom 28.10.2014 (Aktenzeichen: V B 92/14) seine Beurteilung bekräftigt, wonach Dinnershows als komplexe Leistungen aus kulturellen und kulinarischen Bestandteilen insgesamt dem allgemeinen Regelsteuersatz von 19% unterliegen.
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