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Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit Beschluss vom 8.10.2014 (VI-R 7/13)  im Zusammenhang mit dem Werbungskostenabzug für die Aufwendungen einer sog. doppelten Haushaltsführung das Folgende entschieden:

 

  • Verlegt ein Steuerpflichtiger seinen Haupthausstand aus privaten Gründen vom Beschäftigungsort weg und nutzt daraufhin eine bereits vorhandene Wohnung am Beschäftigungsort aus beruflichen Gründen als Zweithaushalt (sog. Wegverlegungsfall), so wird die doppelte Haushaltsführung mit Umwidmung der bisherigen Wohnung des Steuerpflichtigen in einen Zweithaushalt begründet.

  • Mit dem Zeitpunkt der Umwidmung beginnt in sog. Wegverlegungsfällen die Dreimonatsfrist für die Abzugsfähigkeit von Verpflegungsmehraufwendungen.


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