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Ein Netzwerkadministrator hat nun imFoto Klageverfahren vor dem Finanzgericht Münster (Urteil vom 21.7.2014 – 5 K 2767/13 E) einen Misserfolg erlebt, weil in den von ihm gesammelten Quittungen für von ihm beruflich genutzte Printmedien als Beschreibung nur „Fachliteratur“ vom Zeitschriftenhändler vermerkt wurde.

Nach Ansicht des FG gelang dem Kläger damit nicht der Nachweis, dass es sich bei den als „Fachliteratur“ bezeichneten Kaufgegenständen auch um Aufwendungen des Steuerpflichtigen mit Werbungskostencharakter gehandelt hatte.

Des Weiteren hat das FG zu zweifelsfrei nachgewiesenen Aufwendungen des Klägers geurteilt, dass es sich bei den vom Steuerpflichtigen konkret bezeichneten Zeitschriften „PC-Magazin“, „PC-Welt“, „c’t“ und „ELV“ nicht um berücksichtigungsfähige Werbungskosten eines Netzwerkadministratoren handelt, da es sich dabei nach Ansicht des Gerichts um Triviallektüre handelt, deren beruflich veranlasster Zusammenhang zur Berufstätigkeit des Klägers sich ihm nicht erschließt.

Zitat Urteilsbegründung:
…Prüfung des Senats führt zu dem Ergebnis, dass die Zeitschriften PC-Welt, PC-Magazin und c’t ihrem objektiven Charakter nach grundsätzlich der Privatnutzung zuzuordnen sind. Es ist festzustellen, dass die Zeitschriften zwar durchaus einzelne Informationen enthalten, die für berufliche Belange nutzbar sein können. Der Schwerpunkt dieser Zeitschriften liegt indes nicht in der Vermittlung von Fachwissen bzw. der berufsfachlichen Diskussion, sondern vielmehr in der auch für Laien verständlichen und unterhaltsamen Unterrichtung über allgemeine Entwicklungen im Bereich von Computertechnik und anderen technischen Gebieten.

…enthält eine beachtliche Zahl von Artikeln von eher allgemeinem Nachrichtenwert, die keinen konkreten Bezug zu einer bestimmten beruflichen Tätigkeit aufweisen … Soweit neue Produkte im Bereich von Hard- und Software vorgestellt werden, liegt ein wesentlicher Schwerpunkt auf der Vorstellung von Produkten, die von Privatpersonen genutzt werden oder die jedenfalls auch für Privatpersonen von Interesse sind.


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