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Finanzhilfen für kleine und mittlere Unternehmen, Betriebe, Freiberufler (Corona)

Stand: 16.12.2020

Welche Förderprogramme gibt es?

Aufgrund des Lockdowns, aber auch schon zuvor, haben das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWI) sowie das Bundesministerium der Finanzen (BMF) bis heute mehrere Förderprogramme aufgelegt.

Die Programme (Corona Soforthilfe, Überbrückungshilfe I, Überbrückungshilfe II, Überbrückungshilfe III, Novemberhilfe, Dezemberhilfe) unterscheiden sich hinsichtlich

  • der zeitlichen Anwendbarkeit (Förderzeitraum)
  • der Adressaten, d.h. für wen konkret die Programme gedacht sind
  • der Form der Zuschussleistung (Umsatzausfall, Deckung betrieblicher Fixkosten)

Gegenwärtig wird die sogenannte Überbrückungshilfe III konzipiert, die in ihren Grundzügen im Dezember 2020 veröffentlicht worden ist.

Antrag

Die Prüfung der Zugangsvoraussetzungen und die Beantragung der Fördermittel regelmäßig durch einen prüfenden Dritten (Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwalt). Alle Förderprogramme haben zudem zum Inhalt, dass sich diese in einen Antrags- und Bewilligungsprozess sowie in einen Schlussabrechnungsprozess untergliedern.

Detailinformationen

Für eine allgemeine Übersicht sowie für weiterführende Informationen stellen wir nachfolgend die relevanten Quellen dar:

Novemberhilfe (Interseite des BMWI)

Dezemberhilfe (Internetseite des BMWI)

Überbrückungshilfe I (Internetseite des BMF)

Überbrückunghilfe II (Internetseite des BMWI)

Überbrückungshilfe III (Internetseite des BMF)

FAQ zur Novemberhilfe (Bundessteuerberaterkammer)

FAQ zur Überbrückungshilfe II (Bundessteuerberaterkammer)

Für die Aktualität können wir keine Gewährleistung bieten.

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