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So schnell ist sie nun vom Tisch: Die erhoffte Grunderwerbsteuerentlastung aus dem Koaltionsvertrag, denn der Finanzausschuss lehnte eine Grunderwerbsteuer-Freibetragslösung ab.

Der Finanzausschuss des Bundestages hat dem FDP-Antrag am 13.06.2018 eine Abfuhr erteilt. Die Entlastung der Häuslebauer und Wohnungskäufer von der Grunderwerbsteuer war im vergangenen Jahr Wahlkampfprogramm der FDP und fand im Koalitionsvertrag noch insofern Erwähnung, als dass die künftigen Regierungspartner die Entlastung „prüfen“ wollten.

Die Grunderwerbsteuerentlastung sollte der Erhöhung der Wohneigentumsquote im Land dienen, denn sie führt zu einer nicht unerheblichen Belastung. Im europäischen Vergleich hinkt Deutschland anderen Ländern hinterher, deren Bürger deutlich mehr Immobilieneigentümer als Immobilienmieter zählen. Die Länder rufen zwischen 4,5% und 6,5% vom Kaufpreis für die Ländersteuer auf. In der Finanzausschusssitzung am 13.06.2018 votierten die Fraktionen nun aber gegen einen entsprechenden Antrag. Der Antrag der FDP sah vor, im Grunderwerbsteuergesetz einen Freibetrag bis zu einem Höchstwert von 500.000 Euro pro Person zu verankern und soll bis zum Erreichen des Höchstbetrages in Anspruch genommen werden können.

Nachtrag: Das Steueraufkommen aus der Grunderwerbsteuer steigt seit 2005 bis 2016 auf rd. 12 Milliarden p.a. an.

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