Zum Inhalt springen

[fusion_builder_container hundred_percent=“no“ hundred_percent_height=“no“ hundred_percent_height_scroll=“no“ hundred_percent_height_center_content=“yes“ equal_height_columns=“no“ menu_anchor=““ hide_on_mobile=“small-visibility,medium-visibility,large-visibility“ class=““ id=““ background_color=““ background_image=““ background_position=“center center“ background_repeat=“no-repeat“ fade=“no“ background_parallax=“none“ enable_mobile=“no“ parallax_speed=“0.3″ video_mp4=““ video_webm=““ video_ogv=““ video_url=““ video_aspect_ratio=“16:9″ video_loop=“yes“ video_mute=“yes“ video_preview_image=““ border_size=““ border_color=““ border_style=“solid“ margin_top=““ margin_bottom=““ padding_top=““ padding_right=“10%“ padding_bottom=““ padding_left=“10%“][fusion_builder_row][fusion_builder_column type=“1_1″ layout=“1_1″ spacing=““ center_content=“no“ link=““ target=“_self“ min_height=““ hide_on_mobile=“small-visibility,medium-visibility,large-visibility“ class=““ id=““ background_color=““ background_image=““ background_position=“left top“ background_repeat=“no-repeat“ hover_type=“none“ border_size=“0″ border_color=““ border_style=“solid“ border_position=“all“ padding_top=““ padding_right=““ padding_bottom=““ padding_left=““ dimension_margin=““ animation_type=““ animation_direction=“left“ animation_speed=“0.3″ animation_offset=““ last=“no“][fusion_text columns=““ column_min_width=““ column_spacing=““ rule_style=“default“ rule_size=““ rule_color=““ class=““ id=““]

Die Liquidität im Unternehmen stärken – Das UStG macht es möglich

Wenn wir von kleineren und mittelgroßen Unternehmern oder auch vielen Freiberuflern zu Rate gezogen werden, stellen wir regelmäßig fest, dass ein, zwei elementare Regelungen des Umsatzsteuerrechts unbekannt sind oder aus sonstigen Gründen nicht beachtet werden.

Worum geht es dabei? Die Liquidität im Unternehmen ist alles. Unverzinsliche Forderungen sind schnellstmöglich in Geld umzuwandeln. Geld, das die Liquidität im Unternehmen steigert und auf diese Weise mehr Spielraum für den Geschäftsbetrieb ermöglicht. Verbindlichkeiten können mit Hilfe einer erhöhten Liquidität frühzeitig beglichen werden, Investitionen vorgezogen werden, Fremdfinanzierungen können auf das geringstmögliche Maß verringert werden, Kontokorrentzinsen können gespart werden und ein Ranking durch die Banken optimiert. Kurz: Mit mehr Geld auf dem Konto lebt es sich einfach schöner.

Kann denn nun der Steuerberater auf die Liquidität beim Mandanten einwirken? Antwort: Ja, kann er. Indem wir den Mandanten die von ihm erwartete Beratung zuteilwerden lassen und bei unseren eigenen Mandaten auch unbedingt auf diese zwei Dinge achten:

Regel #1: Entstehungszeitpunkt der Umsatzsteuer

Von Gesetzes wegen hat der Steuergesetzgeber die umsatzsteuerliche Soll-Versteuerung vorgesehen. Die Soll-Versteuerung führt dazu, dass die auf die Umsätze entfallende Umsatzsteuer bereits im Rahmen derjenigen USt-Voranmeldung erklärt werden muss, in deren Zeitraum der Umsatz als ausgeführt gilt.

Unter bestimmten Voraussetzungen kann der Unternehmer statt der Soll-Versteuerung die sogenannte Ist-Versteuerung seiner Umsätze beantragen. In Frage kommt also die Besteuerung nach vereinbarten oder die Besteuerung nach vereinnahmten Entgelten. Grundsätzlich ist hierfür ein Antrag erforderlich, jedoch auch eine konkludierte Antragstellung kann möglich sein. Das muss dann nur einmalig erfolgen und dauert nicht lange.

Die vorteilhaftere Ist-Versteuerung führt dazu, dass die vom Unternehmer abzuführende Umsatzsteuer dann erst in dem Voranmeldungszeitraum anzumelden und in Form der USt-Vorauszahlungen zu entrichten ist, wenn er den Umsatz vereinnahmt hat. Das ist regelmäßig im Zeitpunkt der Bezahlung durch seinen Kunden der Fall und zwischen diesen beiden in Betracht kommenden Zeitpunkten können ohne Weiteres ein oder zwei Monate liegen.

Durch die Ist-Versteuerung wird die Liquidität im Unternehmen geschont, da die Umsatzsteuer auf diese Weise erst zu einem späteren Zeitpunkt an das Finanzamt überwiesen werden muss. Das Geld für die USt-Vorauszahlung bleibt länger im Unternehmen und muss nicht aus Eigenmitteln vorfinanziert werden.

Regel #2: Wann wird ein Vorsteuerabzug möglich?

Um den Vorsteuerabzug aus den sogenannten „Eingangsleistungen“ für das Unternehmen in Anspruch nehmen zu können, müssen grundsätzlich nur zwei Voraussetzungen erfüllt sein:

Voraussetzung 1: Die Lieferung oder sonstige Leistung muss ausgeführt worden sein.

Voraussetzung 2: Der Unternehmer muss im Besitz einer Rechnung sein.

Nicht erforderlich ist es für das Recht auf den Vorsteuerabzug, dass eine solche Rechnung auch schon beglichen wurde. Daher sollten prinzipiell alle Eingangsrechnungen schon im Monat der Rechnungsstellung dem Steuerberater zur Verfügung gestellt werden und nicht erst dann, wenn sie bezahlt ist.

Auch hier ist es unseres Erachtens erwähnenswert, dass durch den frühestmöglichen Vorsteuerabzug eine Stärkung der Liquidität im Unternehmen erfolgt.

Der Vorsteuerabzug kann bereits vorgenommen werden, wenn für eine bezogene Leistung die Rechnung vorliegt.

Je nach Unternehmensgröße kann die Kombination beiden Regeln eine temporäre Liquiditätsstärkung von mehreren zehntausend Euro bedeuten. Es wäre doch sehr schade, wenn diese beiden einfach umzusetzenden Punkte nicht auch genutzt würden.

Sie haben Fragen zu diesem Artikel? Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E-Mail.

[/fusion_text][/fusion_builder_column][/fusion_builder_row][/fusion_builder_container]

Unsere Seite verwendet Cookies, um die Nutzerfreundlichkeit zu verbessern.

Datenschutzerklärung