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E-Mobilität im Steuerrecht

Ein mit elektrischer Hilfsmotor ausgestattetes Fahrrad (Pedelec Pedal Electric Cycle; max. 25 km/h) kann unter den allgemeinen Voraussetzungen zum Betriebsvermögen von Gewerbetreibenden, Selbständigen und Land-/Forstwirten gehören.

Hintergrund

Unternehmer bestreiten gegebenenfalls ihre betrieblich veranlassten Fahrten in der näheren Umgebung auch mit einem Fahrrad.

Vergleichsweise neu sind die verfügbaren Pedelecs, die mit einem elektrischen Unterstützungsmotor bis zu 25 km/h Geschwindigkeit erreichen können, aber in Abgrenzung zum E-Bike kein Kennzeichen tragen müssen, keiner Kfz-Haftpflichtversicherung bedürfen und dessen Fahrer keinen Helm tragen muss.

  • Beide Fahrzeuggruppen haben gemein, dass sie dem Betriebsvermögen zuzuordnen sind, wenn die betriebliche Nutzung - bemessen am Verhältnis der betrieblichen Fahrten zur Gesamtfahrleistung - mindestens 50% beträgt (notwendiges Betriebsvermögen).
  • Beträgt die betriebliche Nutzung wenigstens 10%, so kann der Unternehmer das Fahrrad seinem Betriebsvermögen zuordnen (gewillkürtes Betriebsvermögen).
  • Entsprechend wird das Fahrrad mit seinen Anschaffungskosten zu aktivieren sein und die jährliche Absetzung für Abnutzung wird als Betriebsausgabe gewinnmindernd berücksichtigt.
  • Neben der Absetzung kommen zusätzlich Aufwendungen für Versicherungen, Reparaturen und Service für den Betriebsausgaben in Betracht, woraus sich - ganz nebenbei - nicht völlig unerhebliche Gewinnminderungen einstellen.

Privatnutzung

Ein Wirtschaftsgut, welches auch privat mitbenutzt wird, unterliegt grundsätzlich der ertragsteuerlichen Verwendungsbesteuerung. Das bedeutet, dass zum Ausgleich der gewinnmindernd abgezogenen Betriebsausgaben eine Gewinnerhöhung im Umfang der Privatnutzung erfolgt.

Seit dem 01.01.2019 wird die Privatnutzung eines zum Betriebsvermögen gehörenden Fahrrades des Unternehmers nicht besteuert, vgl. § 6 (1) Nr.4 Satz 6 EStG. Diese Vereinfachung ist zunächst zeitlich befristet bis zum 31.12.2021 (3 Jahre).

In Zahlen

Anschaffungskosten: EUR 3.000, Nutzungsdauer:7 Jahre
Laufende Betriebskosten: EUR 250 p.a.
Betriebsausgaben, gesamt p.a. EUR 478
Privatanteil: EUR 0
x Grenzsteuerbelastung (z.B. 44%) = Steuerersparnis EUR  210 p.a.

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