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Unterstützen Eltern ihr Kind bei der Schul- oder Berufsausbildung indem sie die Schulgeldzahlungen für die Schuld- oder Berufsausbildung übernehmen, so winkt ein Sonderausgabenabzug und eine Steuerermäßigung, § 10 (1) Nr.9 EStG.

30%/max. EUR 5.000 des Schulgeldes können für ein Kind, für das die Eltern einen Anspruch auf Kinderfreibetrag/Kindergeld haben, für dessen Besuch einer Schule in freier Trägerschaft oder einer überwiegend privat finanzierten Schule abgezogen werden.

Hierzu gehören allerdings nicht die Entgeltanteile für Beherbergung, Betreuung und Verpflegung.

Voraussetzung ist, dass die Schule in einem EU- oder EWR-Staat belegen ist und dass der Schulbesuch zu einem anerkannten oder einem inländischen Abschluss an einer öffentlichen Schule als gleichwertig anerkannten allgemein bildenden oder berufsbildenden Schulabschluss, Jahrgangsabschluss oder Berufsabschluss führt.

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