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Neue Sonderabschreibung Wohnungsneubau (Gesetzgebung)

Der Bundesrat hat am 28.06.2019 den Sonderabschreibungen beim Mietwohnungsneubau zugestimmt.

Das Gesetz ermöglicht es Investoren, befristet für 4 Jahre jeweils 5% der Anschaffungs- und Herstellungskosten einer neuen Mietwohnung bei der Einkommensteuer als einkünftemindernde Abschreibung geltend zu machen - zusätzlich zu der bereits geltenden linearen Sonderabschreibung von 2%.

Hierdurch vermindern sich die steuerlichen Einkünfte und in Abhängigkeit von der Grenzsteuerbelastung die Steuerschuld.

Damit können Bauherren in den ersten vier Jahren insgesamt 28% der Anschaffungs- und Herstellungskosten einer neuen Mietwohnung steuerlich abgeschrieben werden.

Wir stellen die wichtigsten Inhalte des neuen § 7b EStG "Sonderabschreibung für Mietwohnungsneubau" vor.

Inhalt der Förderung...

Wer künftig Mietwohnungen kauft oder errichtet und so neuen Mietwohnraum schafft, kann zusätzlich zu der linearen Gebäudeabschreibung (2% p.a.) unter bestimmten Voraussetzungen im Jahre der Anschaffung/Herstellung und den folgenden 3 Jahren jeweils eine Sonderabschreibung (5% p.a.) in Anspruch nehmen. Im Fall der Anschaffung gilt eine Wohnung als neu, wenn sie bis zum Ende des Jahres der Fertigstellung angeschafft wird.

Beispiel:

Herstellungskosten für eine Mietwohnung (80 qm x EUR 2.000 = EUR 160.000)
Jahr 01: Abschreibung für Gebäude §7(4) EStG: 2%= EUR 3.200
Jahr 01: Sonderabschreibung §7b EStG: 5% = EUR 8.000
Jahr 01: Abschreibungen insgesamt EUR 11.200

Sonderabschreibung...

Die neue §7b-Sonderabschreibung beträgt 5% p.a. und kann jeweils im Jahr der Anschaffung/Herstellung und in den folgenden 3 Jahren bei der Ermittlung der Einkünfte abgezogen werden.
Somit können innerhalb des Abschreibungszeitraums insgesamt bis zu 28 Prozent der förderfähigen Anschaffungs- oder Herstellungskosten steuerlich berücksichtigt werden (4*2%+4*5% = 28%).

Bauantrag...

Begünstigt sind solche Baumaßnahmen, für die der Bauantrag im Zeitraum vom 01.09.2018 bis zum 31.12.2021 gestellt wird.

Förderungszwecke...

Begünstigt werden Mietwohnungen, d.h. Immobilien, die der entgeltlichen Überlassung zu Wohnzwecken dienen. Die Begrenzung der Baukosten auf EUR 3.000 je Quadratmeter soll der Vermeidung des Missbrauches eines Mietwohnungsneubau im Luxuspreissegment dienen.

Persönliche Voraussetzungen...

Die Förderung kommt sowohl für Mietimmobilien des steuerlichen Privatvermögens als auch des steuerlichen Betriebsvermögens in Betracht, somit können sowohl natürliche Personen als auch Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften diese Begünstigung in Anspruch nehmen.

Bedingungen...

  • Die Anschaffung-/Herstellungskosten der Mietwohnung betragen nicht mehr als EUR 3.000 je Quadratmeter der Wohnfläche.
  • Die Wohnung muss im Jahre der Anschaffung/Herstellung und in den folgenden neun Jahren der Vermietung zu Wohnzwecken dienen.

Bemessung der Sonderabschreibung...

Die Sonder-AfA wird an den Anschaffungs- oder Herstellungskosten bemessen, jedoch maximal von EUR 2.000 je Quadratmeter der Wohnfläche (Deckelung).

Schädlich für die Sonderabschreibung...

Fallen die Voraussetzungen für die Gewährung der Mietwohnung-AfA in späteren Jahren weg, so wird die Sonderabschreibung rückgängig gemacht, soweit

  • die Vermietung zu Wohnzwecken innerhalb des Begünstigungszeitraum von 10 Jahren endet,
  • die Wohnung binnen des Begünstigungszeitraumes von 10 Jahren veräußert wird und ein dabei erzielter Veräußerungsgewinn nicht der Einkommensteuer/Körperschaftsteuer unterliegt,
  • Die Baukostenobergrenze (EUR 3.000 je Quadratmeter Wohnfläche) innerhalb der ersten 3 Jahre durch nachträgliche Anschaffung-/Herstellungskosten überschritten wird.

Anpassung von Steuervorauszahlungen...

In Ansehung möglicher negativer Einkünfte durch die Inanspruchnahme der Sonderabschreibung sieht der Referentenentwurf vor, dass diese negativen Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung auch bei der Bemessung von künftigen Steuervorauszahlungen zu berücksichtigen sind. Die entsprechende Änderung der Festsetzung von Steuervorauszahlungen erfolgt im Antragswege.

Regelungsdetails und vorhandene Nebenbestimmungen müssen bei der Planung zur Anspruchnahme eine Sonderabschreibung beachtet werden. Sprechen Sie uns gerne an, wenn Sie steuerliche Beratung in Anspruch nehmen möchten.

Download des Regierungsentwurfes

Koalitionsvertrag 2018

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