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Ab dem Jahr 2016 möchte sich FullSizeRenderdie Bundesregierung dem Thema kalte Progression annehmen und den Steuerzahler durch eine Steuertarifanpassung entlasten. Das Ergebnis soll eine Erhöhung des verfügbaren Nettoeinkommens sein.

Vorgesehen ist, den bestehenden Einkommensteuertarif dahingehend zu modifizieren – diesen sozusagen nach rechts zu verschieben -, dass die allgemeine Teuerungsrate aufgefangen und eine höhere Grenzsteuerbelastung erst ab einem entsprechend höheren Einkommen wirksam wird.

Die Rede ist dabei von 1,48%, was die Teuerungsrate der Jahre 2014 und 2015 ausgleichen soll. Insgesamt ergibt sich somit eine Entlastung des Steuerzahlers von jährlich 1,5 Mrd. Euro.


Steuergesetzgebung 2016 – Abbau der kalten Progression

 

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