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Der Deutsche Steuerberaterverband e.V. (DStV e.V.) informiert aktuell über die Anhängigkeit eines Verfahrens hinsichtlich der Abzugsfähigkeit der Pauschalsteuer nach § 37b EStG beim Bundesfinanzhof (BFH).

Das Niedersächsische Finanzgericht hat unlängst in in erster Instanz entschieden, dass die Pauschalsteuer nach § 37b EStG auf Sachzuwendungen an Nichtarbeitnehmer nicht als Betriebsausgabe abzugsfähig sein soll, soweit diese Zuwendungen selbst den Gewinn nicht mindern dürfen.

Hierüber hatte www.steuerwerk-hamburg.de ebenfalls berichtet, vgl. Beitrag in den Steuernews.

Bei entsprechenden Sachverhalten sollten Mandanten bzw. die steuerlichen Berater daher

  • Einspruchsverfahren gegen betroffene Einkommen- bzw. Körperschaftsteuerbescheide oder den gesonderten und einheitlichen Feststellungsbescheid und den Gewerbesteuermessbescheid führen, sowie
  • die Rechtsbehelfe in der Begründung auf das vor dem BFH nun anhängige Revisionsverfahren (Az.: IV R 13/14) stützen und
  • auf das Ruhen des Verfahrens kraft Gesetzes gemäß § 363 Abs. 2 S. 2 AO hinweisen.

 

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