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Corona - Überbrückungshilfen III bis September 2021 verlängert (Plus)

09.06.2021

Das Förderprogramm Überbrückungshilfe 3 wird erneut modifiziert und der Förderzeitraum bis zum September (30.09.2021) erweitert.

Unter dem Programm "Überbrückungshilfe III Plus" werden den Unternehmen und Selbstständigen Fixkostenzuschüsse gewährt, sofern ein signifikanter Umsatzeinbruch in Folge der Corona-Pandemie zu verzeichnen ist.

Das Programm ist durch die prüfenden Dritten über das Corona-Portal des Bundes zu beantragen.

Eckdaten:

  • Die Maximalförderung in den Programmen "Überbrückungshilfe III" und "Überbrückungshilfe III Plus" beträgt 10 Millionen Euro bei einer Obergrenze für Förderungen aus beiden Programmen von maximal 52 Millionen Euro und zwar 12 Millionen Euro aus dem geltenden EU-Beihilferahmen bestehend aus Kleinbeihilfe, De-Minimis sowie Fixkostenhilfe plus 40 Millionen Euro aus dem neuen Beihilferahmen der Bundesregelung Schadensausgleich.

 

Überbrückungshilfe III Plus:

  • Unternehmen, die im Zuge der Wiedereröffnung Mitarbeiter/innen aus der Kurzarbeit zurückholen, neu einstellen oder anderweitig die Beschäftigung erhöhen, erhalten wahlweise zur bestehenden Personalkostenpauschale eine der Höhe nach gestaffelte Personalkostenhilfe („Restart-Prämie“) als Zuschuss zu den steigenden Personalkosten.
  • Anwaltskosten und Gerichtskosten bis zu 20.000 Euro/Monat für insolvenzabwendende Restrukturierungen bei drohender Zahlungsunfähigkeit.
  • Für Soloselbständige wird die Neustarthilfe verlängert und erhöht. Von zuvor 1.250 Euro pro Monat für den Zeitraum von Januar bis Juni 2021 auf bis zu 1.500 Euro pro Monat für den Zeitraum von Juli bis September 2021. Für den gesamten Förderzeitraum von Januar bis September 2021 können Soloselbstständige somit bis zu 12.000 Euro bekommen.

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