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In Planung:
Fristverlängerung nun auch für Steuererklärungen 2020

 

(Finanzministerium Hessen)

26.04.2021

Das Finanzministerium Hessen hat den Antrag auf Fristverlängerungen für Steuererklärungen des Jahres 2020 im Finanzausschuss eingebracht.

Der Finanzausschuss hat dem Antrag zugestimmt.

Findet der Antrag auch die Zustimmungen im Bundestag und im Bundesrat, ist mit einer entsprechenden Gesetzesänderung zu rechnen, die die Fristen für die Einreichung von Steuererklärungen des Jahres 2020 durch beratende Steuerpflichtige vom 28.02.2022 bis zum 31.05.2022 verlängern würde.

Gleichzeitig würde der Beginn des Zinslaufes für Steuerverzinsungen für das Jahr 2020 ebenfalls um 3 Monate verlängert. Der bisherige Zinslauf beginnt mit Ablauf des 15. Monats nach Ende des Veranlagungszeitraumes.

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