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Ein vom Bundesrat beschlossener Gesetzesentwurf im Gesetzgebungsverfahren vom 14.03.2014 sieht verschiedene Einzelmaßnahmen vor, die das (Einkommen-)Steuerrecht vereinfachen sollen, z.B.

  • soll der Abzug von Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer erleichtert werden
  • der Arbeitnehmerpauschbetrag (EUR 1.000 seit dem Jahr 2011)  soll eine Erhöhung erfahren
  • Freibeträge, die im Lohnsteuerabzugsverfahren in Abzug gebracht werden könne, sollen künftig für die Dauer von 2 Jahren gelten

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