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Verlängerung von Steuererklärungsfristen
für das Jahr 2019

 

(Bundestag)

29.01.2021

Der Bundestag hat am  das Einführungsgesetz zur Abgabenordnung (AO) beschlossen. Mit der Gesetzesänderung werden u.a. auch die Steuererklärungsfristen für das Steuerjahr 2019 verlängert.

Hintergrund der erforderlich gewordenen Änderung sind die erheblichen Beeinträchtigungen in den Kanzleien der steuerberatenden Berufe, die regelmäßig mit der Anfertigung von Steuererklärungen befasst sind und während des vergangenen Jahres und auf noch nicht absehbare Zeit zusätzliche hohe Arbeitsbelastungen zu bewältigen haben.

Die regulär am 28/29. Februar des Folge-Folgejahres endende Frist zur Einreichung der Steuererklärung wird so für Steuererklärungen des Jahres 2019 (VAZ 2019) um 6 Monate verlängert.

Gleichzeitig wird der Beginn des Zinslaufes für Steuerverzinsungen ebenfalls um 6 Monate verlängert. Der bisherige Zinslauf beginnt mit Ablauf des 15. Monats nach Ende des Veranlagungszeitraumes. Nach der Gesetzesänderung beginnt dieser nun am 01.10.2021 und kommt sowohl für Erstattungszinsen als auch für Nachzahlungszinsen zur Anwendung.

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